mit Recht § und Sicherheit gut beraten


Erich Grösser

Grundsätzlich sollte bei jeder Immobilientransaktion ein eigener Fachanwalt zurate gezogen werden. 

 

 

Wir bieten ihnen das komplette “Sorglospaket” in direkter Kooperation mit Fachanwälten

 

Wir nehmen Ihnen viel Arbeit bei der Erstellung eines Kaufvertrages ab und Sie sparen sich potenziellen Ärger. Rechtliche Risiken, wie bspw. die Klärung der Haftung bei falscher Wohnfläche, können wir schon im Vorfeld ausräumen bzw. vertraglich erfassen. Ein Fachanwalt kann beispielsweise auch die Haftung für weitere unbekannte Rechtsmängel oder Sachmängel sowie die Gewährleistung für eventuelle Altlasten (Kontamination) auf dem Grundstück ausschließen. Dies ist bei Kaufverträgen über unbebaute Grundstücke, gebrauchte Eigentumswohnungen und Altbauten zulässig. Auch alle weiteren vertraglichen Klärungen können wir übernehmen. Diese umfassen beispielsweise den Übergang aller bestehenden Wartungs- und Dienstleistungsverträge, von Mieteingangs- und Kautionskonten sowie die Auswahl und Kostenübernahme des beurkundenden Notars.